Theorie und Verkehrskunde-Unterricht VKU

Theorie: Dank theoretischem Wissen zur Praxis

Wie fahre ich in einem Kreisel? Wer hat bei fehlenden Verkehrssignalen den Vortritt? Welche Distanz muss auf Autobahnen zum vorderen Fahrzeug eingehalten werden? Wie berechne ich den Bremsweg? Die Theorie gibt auf all diese Fragen die Antworten – und natürlich auch bezüglich Verkehrsregeln, Signalisierung und Verhalten am Steuer. Folgende Bedingungen müssen für die theoretische Prüfung erfüllt sein:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis über den Besuch des obligatorischen Nothilfekurses
    (Bestätigung ist während 6 Jahren gültig)
  • Anmeldung zur Theorieprüfung beim kantonalen Strassenverkehrsamt

Die Theorieprüfungen werden in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch geprüft. Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung erteilt.

Verkehrskundeunterricht VKU

Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Verkehrsunterricht sind die bestandene Theorieprüfung sowie der gültige Lernfahrausweis. Der Kurs über Verkehrskunde (8 Lektionen) gliedert sich in vier Teile auf und muss bei einem Fahrlehrer besucht werden. Der Verkehrskundeunterricht umfasst:

  • Verkehrssehen: Gefahrenlehre, Funktion der Sinnesorgane, Blicktechniken
  • Umweltkunde: Verkehrspartner, Strassenkunde, Witterung und Tageszeit
  • Verkehrsdynamik: Fahrzeugsicherheit, Kräfte beim Fahren, Verkehrsbewegungslehre
  • Verkehrstaktik: Fahrfähigkeit, Umweltbewusstsein, Taktische Regeln für sicheres Fahrverhalten

Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Verkehrskundeunterricht sind die bestandene Theorieprüfung, sowie der gültige Lernfahrausweis. Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung darf der Verkehrskundekurs nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.