Fahrpraxis durch Fahrstunden

Dank professioneller Ausbildung zur sicheren Mobilität

In der Schweiz besteht kein Fahrschulobligatorium für angehende Autofahrer, trotzdem sollten die ersten Schritte mit einem Fahrlehrer stattfinden. Eine seriöse Grundausbildung mit den korrekten Bewegungsabläufen ist ein wichtiger Schritt in die gewünschte Mobilität. Bei einem Fahrlehrer des Aargauer Fahrlehrerverbandes lernt man schrittweise und strukturiert den korrekten Umgang mit dem Fahrzeug.

Inhaber des Lernfahrausweises der Kategorie A, A25 kW und A1 müssen einen obligatorischen Grundkurs besuchen. Dieser dauert für die Kategorien A und A25 kW 12h und für die Kategorie A1 8h.

Dieser praxisnahe Kurs beinhaltet alle prüfungsrelevanten Langsam-Fahrübungen (inkl. Notbremsung), Blicktechnische Grundregeln, Spurgestaltung sowie die Grundlagen des Kurvenfahrens. Der Grundkurs muss in den ersten 4 Monate nach Erhalt des Lernfahrausweises absolviert werden.

Führerprüfung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gültiger Lernfahrausweis
  • Bestandene theoretische Prüfung
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde (VKU)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem praktischen Grundkurses
    (Kat A, A25 kW und A1)
  • Anmeldung zur praktischen Prüfung beim kantonalen Strassenverkehrsamt